Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gibt es verschiedene Einzelheiten zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Bedingungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.